/COVID-19-Impfung Fragen und Antworten /Antikörperbestimmung vor der Impfung Antikörperbestimmung vor der Impfung
- Eine Antikörperbestimmung ist vor der eine COVID-19-Impfung nicht erforderlich.
- Ein Antikörpertest kann auch falsch positiv sein, und der Verzicht auf die Impfung daher schaden[1]
- Die Impfung kann auch nach bereits durchgemachter Infektion erfolgen.
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Empfehlungen zur Impfung nach durchgemachter COVID-19
Österreichische Empfehlung
- Die Impfung kann und soll auch nach bereits durchgemachter Infektion erfolgen.
- In groß angelegten Zulassungsstudien werden sowohl seropositive als auch seronegative StudienteilnehmerInnen eingeschlossen.
- Es wird derzeit davon ausgegangen, dass eine Impfung unabhängig vom Serostatus erfolgen kann
- Bei ausreichender Impfstoffversorgung empfiehlt es sich, die Impfung auch nach abgelaufener Infektion durchzuführen,
- da die Datenlage zu den COVID-19-Schutzkorrelaten zurzeit noch dünn ist.[2]
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Robert-Koch-Institut
- Zur Frage, wann Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine Impfung angeboten werden sollte,
- kann die STIKO auf Basis der aktuell vorliegenden Evidenz noch keine endgültige Aussage machen.
- Nach überwiegender ExpertInnenmeinung sollten Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte Infektion mit SARSCoV-2 durchgemacht haben, zunächst nicht geimpft werden.[3]
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Kommentar von Prof. Deisenhammer
- Wenn jemand keine Hinweise auf durchgemachte Covid-19 hat, sollte man sich einfach impfen lassen, ohne Antikörpertest,
- auch wenn ein positiver Antikörpertest als Zufallsbefund (also bei Asymptomatischen) vorliegt.
- Das Antikörpertesten empfehle ich nur bei durchgemachter Covid-19 Erkrankung, im Idealfall nach PCR-bestätigter Erkrankung.[4]
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Literatur:
[1] K. Horvath, Th. Semlitsch, K. Jeitler, R. Krause, A. Siebenhofer; Antikörpertests bei COVID-19 - Was uns die Ergebnisse sagen. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes. 2020 Aug; 153: 54–59. doi: 10.1016/j.zefq.2020.05.005
[2] Das nationale österreichische Impfgremium macht dazu keine Literaturangaben
[3] Epidemiologisches Bulletin 14.01.2021 Mitteilung der ständigen Impfkommission am Kobert-Koch-Institut
[4] Wien Klin Wochenschrhttps://doi.org/10.1007/s00508-020-01795-7
erstellt: 07.01.2021 von Christoph Fischer |