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Antikörperbestimmung vor der Impfung

von: Christoph Fischer
  • Eine Antikörperbestimmung ist vor der eine COVID-19-Impfung nicht erforderlich.
  • Ein Antikörpertest kann auch falsch positiv sein, und der Verzicht auf die Impfung daher schaden[1]
  • Die Impfung kann auch nach bereits durchgemachter Infektion erfolgen. 

 

 Empfehlungen zur Impfung nach durchgemachter COVID-19

 

Österreichische Empfehlung

  • Die Impfung kann und soll auch nach bereits durchgemachter Infektion erfolgen.
  • In groß angelegten Zulassungsstudien werden sowohl seropositive als auch seronegative StudienteilnehmerInnen eingeschlossen.
  • Es wird derzeit davon ausgegangen, dass eine Impfung unabhängig vom Serostatus erfolgen kann
  • Bei ausreichender Impfstoffversorgung empfiehlt es sich, die Impfung auch nach abgelaufener Infektion durchzuführen,
  • da die Datenlage zu den COVID-19-Schutzkorrelaten zurzeit noch dünn ist.[2]

Robert-Koch-Institut

  • Zur Frage, wann Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine Impfung angeboten werden sollte,
  • kann die STIKO auf Basis der aktuell vorliegenden Evidenz noch keine endgültige Aussage machen.
  • Nach überwiegender ExpertInnenmeinung sollten Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte Infektion mit SARSCoV-2 durchgemacht haben, zunächst nicht geimpft werden.[3]

 

Kommentar von Prof. Deisenhammer

  • Wenn jemand keine Hinweise auf durchgemachte Covid-19 hat, sollte man sich einfach impfen lassen, ohne Antikörpertest,
  • auch wenn ein positiver Antikörpertest als Zufallsbefund (also bei Asymptomatischen) vorliegt.
  • Das Antikörpertesten empfehle ich nur bei durchgemachter Covid-19 Erkrankung, im Idealfall nach PCR-bestätigter Erkrankung.[4]

 

Literatur:

[1] K. Horvath, Th. Semlitsch, K. Jeitler, R. Krause, A. Siebenhofer; Antikörpertests bei COVID-19 - Was uns die Ergebnisse sagen. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes. 2020 Aug; 153: 54–59. doi: 10.1016/j.zefq.2020.05.005

[2] Das nationale österreichische Impfgremium macht dazu keine Literaturangaben

[3] Epidemiologisches Bulletin 14.01.2021 Mitteilung der ständigen Impfkommission am Kobert-Koch-Institut

[4] Wien Klin Wochenschrhttps://doi.org/10.1007/s00508-020-01795-7

 

erstellt: 07.01.2021 von Christoph Fischer